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   OVG Niedersachsen, 27.02.2008 - 5 ME 34/08   

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OVG Niedersachsen, 27.02.2008 - 5 ME 34/08 (https://dejure.org/2008,18679)
OVG Niedersachsen, Entscheidung vom 27.02.2008 - 5 ME 34/08 (https://dejure.org/2008,18679)
OVG Niedersachsen, Entscheidung vom 27. Februar 2008 - 5 ME 34/08 (https://dejure.org/2008,18679)
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Volltextveröffentlichungen (4)

  • openjur.de

    Einstweiliger Rechtsschutz in beamtenrechtlichem Konkurrentenstreit um Schulleiterstelle

  • Entscheidungsdatenbank Niedersachsen

    § 7 Abs. 4 NGG; § 45 Abs. 2 NSchG
    Anordnung einer erneuten Stellenausschreibung bei Nichtbewerbung von Frauen in höheren Besoldungsgruppen; Anlassbeurteilung eines Lehrers als Verfahrensfehler oder Ermessensfehlgebrauch im Auswahlverfahren; Rechtswidrigkeit der Beurteilung mit der Folge einer Verletzung ...

  • Judicialis

    GG Art. 33 Abs. 2; ; NBG § 8 Abs. 1; ; NGG § 7 Abs. 4; ; NSchG § 45 Abs. 2; ; VwGO § 146 Abs. 4 S. 3

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
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Verfahrensgang

 
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Wird zitiert von ...Neu Zitiert selbst (13)

  • BVerwG, 25.04.1996 - 2 C 21.95

    Beamtenrecht: Beendigung eines Beförderungsverfahrens

    Auszug aus OVG Niedersachsen, 27.02.2008 - 5 ME 34/08
    Insoweit steht das den Abbruch eines Besetzungsverfahrens betreffende Ermessen dem Dienstherrn kraft seiner personal- und verwaltungspolitischen Organisationsgewalt zu und unterliegt deshalb nur einer eingeschränkten gerichtlichen Kontrolle (vgl.: BVerwG, Urt v. 2.4.1996 - 2 C 21.95 -, BVerwGE 101, 112 ; Nds. OVG, Urt. v. 24.7.2007 - 5 LC 207/06 -).
  • BVerfG, 24.09.2002 - 2 BvR 857/02

    Zu den Anforderungen an die Glaubhaftmachung eines Anordnungsanspruchs im

    Auszug aus OVG Niedersachsen, 27.02.2008 - 5 ME 34/08
    Der Erlass einer einstweiligen Anordnung zur Sicherung des Anspruchs auf verfahrens- und ermessensfehlerfreie Auswahl kommt in Betracht, wenn die Auswahlentscheidung auf einer rechtswidrigen Beurteilung des unterlegenen Bewerbers beruht, ein gegen die Beurteilung gerichteter Rechtsbehelf aussichtsreich ist und es möglich erscheint, dass eine neue und rechtsfehlerfreie dienstliche Beurteilung zur Auswahl des Antragstellers führt (vgl.: BVerfG, Beschl. v. 24.9.2002 - 2 BvR 857/02 -, DVBl. 2002, 1633; Nds. OVG, Beschl. v. 25.1.2008 - 5 ME 356/07 - Beschl. v. 9.7.2003 - 5 ME 201/03 - Beschl. v. 5.6.2003 - 2 ME 123/03 -).
  • BVerwG, 18.04.2002 - 2 C 19.01

    Beförderung, unterbliebene - ohne Bewerbung; dienstliche Beurteilung, Streit um -

    Auszug aus OVG Niedersachsen, 27.02.2008 - 5 ME 34/08
    Das Verwaltungsgericht ist zutreffend davon ausgegangen, dass der Beamte einen Anspruch auf Neubescheidung seiner Bewerbung hätte, wenn der Vergleich zwischen den Bewerbern auf einer fehlerhaften Grundlage beruht (vgl.: BVerwG, Urt. v. 18.4.2002 - 2 C 19.02 -, NVwZ-RR 2002, 620).
  • BVerwG, 30.01.2003 - 2 A 1.02

    Beschränkte Überprüfbarkeit einer Eignungseinschätzung des Dienstherrn bei der

    Auszug aus OVG Niedersachsen, 27.02.2008 - 5 ME 34/08
    Die Entscheidung des Dienstherrn darüber, welcher Beamter der Bestgeeignete für einen Beförderungsdienstposten ist, kann als Akt wertender Erkenntnis des für die Beurteilung zuständigen Organs gerichtlich nur eingeschränkt überprüft werden (vgl.: BVerwG, Urt. v. 30.1.2003 - BVerwG 2 A 1.02 -, Buchholz 232 § 8 BBG Nr. 55, S. 4 m. w. N.).
  • OVG Niedersachsen, 30.01.2008 - 5 ME 235/07

    Anspruch eines Beamten auf Neubescheidung einer auf einer fehlerhaften Grundlage

    Auszug aus OVG Niedersachsen, 27.02.2008 - 5 ME 34/08
    Zwar bestehen gegen diese verwaltungsgerichtliche Auffassung erhebliche Bedenken (vgl. nur: Nds. OVG, Beschl. v. 30.1.2008 - 5 ME 235/07 m. w. N.).
  • OVG Niedersachsen, 13.10.2006 - 5 ME 115/06

    Eignungsprognose und Auswahlgespräche als Kriterien für eine Stellenbesetzung;

    Auszug aus OVG Niedersachsen, 27.02.2008 - 5 ME 34/08
    Sie beschränkt sich darauf, ob die Verwaltung den anzuwendenden Rechtsbegriff oder den gesetzlichen Rahmen, in dem sie sich frei bewegen kann, verkannt hat, ob sie von einem unrichtigen Sachverhalt ausgegangen ist, allgemeingültige Wertmaßstäbe nicht beachtet, sachfremde Erwägungen angestellt oder gegen Verfahrensvorschriften oder mit höherrangigem Recht vereinbare Richtlinien verstoßen hat (vgl.: Nds. OVG, Beschl. v. 26.8.2003 - 5 ME 162/03 -, NVwZ-RR 2004, 197; Beschl. v. 13.4.2005 - 5 ME 30/05 - Beschl. v. 13.10.2006 - 5 ME 115/06 -, m. w. N.).
  • OVG Thüringen, 21.09.2005 - 2 EO 870/05

    Recht der Richter; Überprüfung einer Beurteilung im Konkurrentenstreitverfahren

    Auszug aus OVG Niedersachsen, 27.02.2008 - 5 ME 34/08
    Fehler im Beurteilungsverfahren können demnach nur dann beachtlich sein, wenn sie sich auf den Inhalt der Beurteilung, also auf deren Aussagekraft in Bezug auf die Eignung, Befähigung und fachliche Leistung des Beamten auswirken können (ebenso OVG N-W, Beschl. v. 8.7.2003 - 1 B 349/03 -, NWVBl. 2005, 183 ; Thür. OVG, Beschl. 21.9.2005 - 2 EO 870/05 -, ThürVBl. 2006, 66).
  • OVG Niedersachsen, 05.06.2003 - 2 ME 123/03

    Auswahlverfahren; Begründung; Nachholung; Personalgewalt der Landesregierung;

    Auszug aus OVG Niedersachsen, 27.02.2008 - 5 ME 34/08
    Der Erlass einer einstweiligen Anordnung zur Sicherung des Anspruchs auf verfahrens- und ermessensfehlerfreie Auswahl kommt in Betracht, wenn die Auswahlentscheidung auf einer rechtswidrigen Beurteilung des unterlegenen Bewerbers beruht, ein gegen die Beurteilung gerichteter Rechtsbehelf aussichtsreich ist und es möglich erscheint, dass eine neue und rechtsfehlerfreie dienstliche Beurteilung zur Auswahl des Antragstellers führt (vgl.: BVerfG, Beschl. v. 24.9.2002 - 2 BvR 857/02 -, DVBl. 2002, 1633; Nds. OVG, Beschl. v. 25.1.2008 - 5 ME 356/07 - Beschl. v. 9.7.2003 - 5 ME 201/03 - Beschl. v. 5.6.2003 - 2 ME 123/03 -).
  • OVG Niedersachsen, 26.08.2003 - 5 ME 162/03

    Anforderungsprofil; Auswahlentscheidung; Auswahlgespräch; Beamter;

    Auszug aus OVG Niedersachsen, 27.02.2008 - 5 ME 34/08
    Sie beschränkt sich darauf, ob die Verwaltung den anzuwendenden Rechtsbegriff oder den gesetzlichen Rahmen, in dem sie sich frei bewegen kann, verkannt hat, ob sie von einem unrichtigen Sachverhalt ausgegangen ist, allgemeingültige Wertmaßstäbe nicht beachtet, sachfremde Erwägungen angestellt oder gegen Verfahrensvorschriften oder mit höherrangigem Recht vereinbare Richtlinien verstoßen hat (vgl.: Nds. OVG, Beschl. v. 26.8.2003 - 5 ME 162/03 -, NVwZ-RR 2004, 197; Beschl. v. 13.4.2005 - 5 ME 30/05 - Beschl. v. 13.10.2006 - 5 ME 115/06 -, m. w. N.).
  • OVG Niedersachsen, 17.08.2005 - 5 ME 100/05

    Anspruch auf die bestimmte Verwendung der Stelle eines Oberstaatsanwalts;

    Auszug aus OVG Niedersachsen, 27.02.2008 - 5 ME 34/08
    Die Vorschrift des § 7 Abs. 4 NGG dient - wie die weiteren Absätze des § 7 NGG - der Vermeidung einer Unterrepräsentanz von Frauen (vgl. zu § 7 Abs. 1 NGG: Nds. OVG, Beschl. v. 17.8.2005 - 5 ME 100/05, NdsRpfl. 2005, 327 = NdsVBl. 2006, 110, zitiert nach juris Langtext, Rn. 26).
  • OVG Niedersachsen, 16.05.2007 - 5 ME 116/07

    Streit über die Besetzung eines im Fachbereich des Geoinformationsdienstes der

  • OVG Nordrhein-Westfalen, 08.07.2003 - 1 B 349/03

    Auswirkungen eines Verfahrensfehlers in einem Auswahlverfahren für einen

  • OVG Niedersachsen, 29.11.2005 - 5 ME 164/05

    Berücksichtigung eines Beurteilungsbeitrags auch durch den Erstbeurteiler

  • OVG Niedersachsen, 26.08.2008 - 5 ME 122/08

    Zulässigkeit der Festlegung des Verfahrens und des Inhalts von Beurteilungen für

    Aus der maßgeblichen Bedeutung der aktuellen dienstlichen Beurteilungen für die Auswahlentscheidung folgt, dass dieser die tragfähige Grundlage fehlt, wenn die Beurteilung rechtswidrig ist (vgl.: Nds. OVG, Beschl. v. 27.2.2008 - 5 ME 34/08 - Beschl. v. 29.5.2005 - 5 ME 164/05 -).

    Der Erlass einer einstweiligen Anordnung zur Sicherung des Anspruchs auf verfahrens- und ermessensfehlerfreie Entscheidung über die Bewerbung kommt in Betracht, wenn die Auswahlentscheidung auf einer rechtswidrigen Beurteilung des unterlegenen Bewerbers beruht, ein gegen die Beurteilung gerichteter Rechtsbehelf aussichtsreich ist und es möglich erscheint, dass eine neue und rechtsfehlerfreie dienstliche Beurteilung zur Auswahl des Antragstellers führt (vgl.: BVerfG, Beschl. v. 24.9.2002 - 2 BvR 857/02 -, DVBl. 2002, 1633; Nds. OVG, Beschl. v. 27.2.2008 - 5 ME 34/08 - Beschl. v. 25.1.2008 - 5 ME 356/07 - Beschl. v. 9.7.2003 - 5 ME 201/03 - Beschl. v. 5.6.2003 - 2 ME 123/03 -).

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